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Die Linzer Stadtwache - uniformierte Spaziergänger

BZÖ/GR Reiman fordert ein „OÖ Aufsichtsorgangesetz“ (OÖAOG)

Die geplante „Linzer Stadtwache“ wird auf dünnem Eis spazieren gehen müssen. Denn ihr fehlen praktisch sämtliche Befugnisse, um im Bedarfsfall eingreifen zu können. Grund dafür sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Oberösterreich, die einen derartigen Wachdienst nicht vorsehen. Auf Grund der fehlenden gesetzlichen Regelungen muss sich die „Linzer Stadtwache“ auf die bloße Wahrnehmung von Ordnungswidrigkeiten beschränken. Sie darf dabei lediglich Anzeigen erstatten und aufklärend wirken. Das Ausstellen von Organmandaten, die Identitätsfeststellung und die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen sind beispielsweise nicht erlaubt. Rechtlich wären die Mitglieder der Stadtwache lediglich mit den Möglichkeiten von Privatpersonen ausgestattet. Damit jedoch die Stadtwächter nicht zu uniformierten Spaziergängern degradiert und zur Lachnummer gemacht werden, müssen umgehend die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dies insofern, da dadurch die Kompetenzen eindeutig ausformuliert und der ebenso wichtige Eigenschutz der Bediensteten gegeben wären. Zudem gewinne die Stadtwache an Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung. Ein weiterer Vorteil wäre die Effizienz, denn die fortwährende Beziehung bzw. Mitwirkung der Bundespolizei bei Identitätsfeststellungen wäre nicht nur arbeitsintensiv, sondern möglicherweise auch kontraproduktiv.
Es muss daher umgehend vom OÖ Landtag ein OÖ Aufsichtsorgangesetz (OÖAOG) nach Vorbild der Steiermark erlassen werden. Ein derartiges Gesetz würde auch anderen Gemeinden die Möglichkeit geben, einen Ordnungsdienst einzurichten.