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Reiman - "Parteiausschluss" ungültig

Reiman - Parteiausschluss ungültig


In einer Nacht- und Nebelaktion wurde der Obmann des BZÖ Linz per fragwürdigem „Umlaufbeschluss“ am 02.12.2011 seiner „Funktionen“ enthoben. Der Einspruch bzw. die Anfechtung des Beschlusses durch Reiman wurde nie behandelt (Schreiben v. 09.12.2011).

In Folge wurde ein Parteiausschluss inszeniert, dem Falschinformationen, Denunziationen
etc. vorausgegangen waren. Die stimmberechtigten Bezirksfunktionäre wurden instrumentalisiert. Nicht stimmberechtigte Funktionäre stimmten mit. Mehr als 30% der Funktionäre stimmten dem Ausschlussantrag nicht zu.
Den "Ausschluss" erfuhr Reiman 1 Stunde vor seiner Rede bei der Generaldebatte am 15.12.2011


Folgendes statutenwidriges Verhalten wird festgehalten


1. § 13.4 Einspruch des fragwürdigen Umlaufbeschlusses wurde nie behandelt.
2. § 13 Es hätte ein Bündnisgericht eingerichtet werden müssen
3. § 13.4 Eine Anrufung des Bündnisgerichts mit Einspruch ist daher nicht möglich
4. § 6 Es gibt kein Organ "Landessprecher"
5. § 9 Die Bundesobfrau hat den Ausschluss nicht unterschrieben
6. § 15.1 Kein Vorstandsmitglied hat den Ausschluss unterschrieben

Kein Parteivorstandsmitglied hat den "Ausschluss" unterschrieben!
Landesobfrau Ursula Hauber hat den "Ausschluss" nicht unterschrieben!
Landessprecher Widmann hat eigenmächtig in einer Funktion, die es nicht gibt, den "Ausschluss" in einem 3-Zeiler bekannt gegeben.
Dieser verkündete den "Ausschluss" auch dem Linzer Bürgermeister ohne jegliche Einspruchsfrist abzuwarten.

Hintergrund:
Der BZÖ Linz Vorstand und sein politischer Mandatar verteidigen das "Linzer Steuergeld" vor dem unrechtmäßigen Zugriff einer kleinen desaströsen Bande innerhalb des BZOÖ.

Der bisherige Landesrechnungsprüfer ist bereits zurückgetreten.
Die beschuldigten Kassiere haben ihre Funktionen zurückgelegt.